Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des
Versorgungswerks. Sie besteht aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerks, von
denen jeweils 5 Mitglieder der Psychotherapeutenkammer
Nordrhein-Westfalen (PTK NRW), der Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg (LPK BW) sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer
(OPK) angehören. Nach § 3 a der Satzung hat die Vertreterversammlung folgende Aufgaben:
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
- Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen sowie
Beschlussfassung über die Verwendung des Überschusses
- Entlastung des Verwaltungsrates
- Wahl und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern
- Beschlussfassung über Aufwandsentschädigungen für Mitglieder
der Vertreterversammlung und des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat führt
die Geschäfte des Versorgungswerkes und hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Führung der Geschäfte des Versorgungswerkes
- Wahl des(r) Vorsitzenden u. des(r) stv. Vors.
- Aufstellung des technischen Geschäftsplans
- Vorschläge für die Kammerversammlung zur Satzungsänderung und zur
Verwendung des Überschusses
- Bestellung des Abschlussprüfers und des Versicherungsmathematikers
- Aufstellung von Grundsätzen der Vermögensanlage
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird
vom Verwaltungsrat gewählt und hat folgende Aufgaben:
- Leitung des Verwaltungsrates
- Vertretung des Versorgungswerkes
- Aufsicht über Geschäftsführer
Der Geschäftsführer des
Versorgungswerkes wird auf Beschluss des Verwaltungsrates von der
Vorsitzenden/ dem Vorsitzendem bestellt. Er hat folgende Aufgaben:
- Leitung der Geschäftsstelle
- Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und der VV
- Beratung des Verwaltungsrates