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Versorgungswerk der 
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Telefon: 0211 179 369-0 
Telefax: 0211 179 369-55

E-Mail: office (at) ptv-nrw.de

 
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Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Sie besteht aus 15 Mitgliedern des Versorgungswerks, von denen jeweils 5 Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTK NRW), der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) angehören. Nach § 3 a der Satzung hat die Vertreterversammlung folgende Aufgaben:

  • Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
  • Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Überschusses
  • Entlastung des Verwaltungsrates
  • Wahl und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern
  • Beschlussfassung über Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Vertreterversammlung und des Verwaltungsrates 

Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte des Versorgungswerkes und hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Führung der Geschäfte des Versorgungswerkes
  • Wahl des(r) Vorsitzenden u. des(r) stv. Vors.
  • Aufstellung des technischen Geschäftsplans 
  • Vorschläge für die Kammerversammlung zur Satzungsänderung und zur Verwendung des Überschusses
  • Bestellung des Abschlussprüfers und des Versicherungsmathematikers
  • Aufstellung von Grundsätzen der Vermögensanlage

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird vom Verwaltungsrat gewählt und hat folgende Aufgaben:

  • Leitung des Verwaltungsrates
  • Vertretung des Versorgungswerkes
  • Aufsicht über Geschäftsführer

Der Geschäftsführer des Versorgungswerkes wird auf Beschluss des Verwaltungsrates von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzendem bestellt. Er hat folgende Aufgaben:

  • Leitung der Geschäftsstelle
  • Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und der VV
  • Beratung des Verwaltungsrates