Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer
Nordrhein-Westfalen erfüllt berufspolitische Aufgaben und ist nicht nur vom
Gedanken der kollektiven Eigenversorgung geprägt. Die Aufgabe wird dabei in
echter Selbstverwaltung erfüllt. Gewählte Vertreter der Mitglieder/Versicherten
beschließen über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht. Das
demokratische Prinzip ist hiermit deutlich verwirklicht.
Das Versorgungswerk ist eigenfinanziert. Es erhält keine Staatszuschüsse,
sondern erfüllt seinen Versorgungsauftrag in Eigeninitiative und mit eigenen
Mitteln. Von der privaten Lebensversicherung unterscheidet sich das
Versorgungswerk dadurch, dass die Mitgliedschafts- bzw. Versorgungsverhältnisse
nicht durch Vertragsabschluss entstehen und auch nicht privatrechtlicher Natur
sind. Die Versorgungsverhältnisse entstehen vielmehr kraft Gesetzes, die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungswerk und seinen Mitgliedern sind
öffentlich-rechtlicher Natur; es übt demgemäß im Rahmen seines
Versorgungsauftrages Hoheitsgewalt aus. Das Versorgungswerk fügt sich nahtlos
und harmonisch in das gegliederte System der sozialen Sicherheit ein.