Auf Grund der Änderung der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2012 ändern sich auch die Beiträge zum Versorgungswerk. Die Erläuterungen und Details der Berechnung finden Sie in diesem Info-Schreiben.
Bereitgestellt am: 12.01.2012