Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer
Nordrhein-Westfalen (PTV) ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der
Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten Nordrhein-Westfalen (PTK NRW) und wurde als Körperschaft des öffentlichen Rechts
auf der Grundlage von § 6a Heilberufsgesetz NRW errichtet. Als
öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung "eigener Art" - klar
abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen - beruht es auf
landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschließlichen
Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz. Es steht
selbstständig neben anderen Systemen der Pflicht-Grundversorgung
(bundesgesetzliche Rentenversicherung - Angestelltenversicherung,
Arbeiterrentenversicherung, Knappschaftsversicherung, Handwerkerversicherung,
Altershilfe für Landwirte-; Beamtenversorgung), den Systemen der
Pflicht-Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL -;
Zusatzversorgungskassen der Gemeinden und Kirchen; betriebliche Altersversorgung)
und den Systemen der freiwilligen Versorgung (z.B. private Lebensversicherung).
Es ist ein Sondersystem der Pflichtversorgung, da es kraft
des landesgesetzlichen Versorgungsauftrages ausschließlich die Psychologischen
PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen zu versorgen
hat.
Das Versorgungswerk ist nicht Sozialversicherung im Sinne
von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz. So besteht z.B. keine organisatorische
Anlehnung der Versorgungswerke an die Träger der klassischen
(bundesgesetzlichen) Sozialversicherung.
Nachdem sich zum 01.01.2009 bereits die Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg (LPK BW) dem
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW angeschlossen hat, wurde am
01.07.2010 der Beitritt der
Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) zum
PTV vollzogen.