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Versorgungswerk der 
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Telefon: 0211 179 369-0 
Telefax: 0211 179 369-55

E-Mail: office (at) ptv-nrw.de

 
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Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Nordrhein-Westfalen (PTK NRW) und wurde als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage von § 6a Heilberufsgesetz NRW errichtet. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung "eigener Art" - klar abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen - beruht es auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz. Es steht selbstständig neben anderen Systemen der Pflicht-Grundversorgung (bundesgesetzliche Rentenversicherung - Angestelltenversicherung, Arbeiterrentenversicherung, Knappschaftsversicherung, Handwerkerversicherung, Altershilfe für Landwirte-; Beamtenversorgung), den Systemen der Pflicht-Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL -; Zusatzversorgungskassen der Gemeinden und Kirchen; betriebliche Altersversorgung) und den Systemen der freiwilligen Versorgung (z.B. private Lebensversicherung).

Es ist ein Sondersystem der Pflichtversorgung, da es kraft des landesgesetzlichen Versorgungsauftrages ausschließlich die Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen zu versorgen hat.

Das Versorgungswerk ist nicht Sozialversicherung im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz. So besteht z.B. keine organisatorische Anlehnung der Versorgungswerke an die Träger der klassischen (bundesgesetzlichen) Sozialversicherung.

Nachdem sich zum 01.01.2009 bereits die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW angeschlossen hat, wurde am 01.07.2010 der Beitritt der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) zum PTV vollzogen.