Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer
Nordrhein-Westfalen (PTV) ist eine teilrechtsfähige
Einrichtung der Kammer
für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten Nordrhein-Westfalen (PTK NRW) und
wurde als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage von § 6a
Heilberufsgesetz NRW errichtet. Als öffentlich-rechtliche
Pflichtversorgungseinrichtung "eigener Art" - klar abgegrenzt von den anderen
Versorgungssystemen - beruht es auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen
der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70
Grundgesetz.
Nachdem sich zum 01.01.2009 bereits die Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg (LPK BW) dem
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW angeschlossen hat, wurde am
01.07.2010 der Beitritt der
Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) zum
PTV vollzogen.