Organisation

Aufbau, Leitung und Verwaltung

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Sie besteht derzeit aus 15 Mitgliedern, von denen je fünf Personen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTK NRW), der Landespsychothera-peutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) angehören.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung

 
Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat führt die Geschäfte des Versorgungswerks. Er beschließt unter anderem den technischen Geschäftsplan, bringt Vorschläge für die Vertreterversammlung zur Satzungsänderung und zur Verwendung des Überschusses ein, stellt Grundsätze der Vermögensanlage auf und bestellt sowohl Abschlussprüfer als auch Versicherungsmathematiker.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats

 
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird vom Verwaltungsrat gewählt und leitet diesen. Darüber hinaus vertritt er das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich, bestellt den Geschäftsführer beziehungsweise die Geschäftsführerin und hält über die Geschäftsführung die Aufsicht.

Informationen zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats

 
Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Versorgungswerks wird auf Beschluss des Verwaltungsrats vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestellt. Sie leitet die Geschäftsstelle, berät den Verwaltungsrat und vollzieht seine Beschlüsse.

Informationen über die amtierende Geschäftsführung