Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerkes. Sie besteht derzeit aus 15 Mitgliedern, von denen je fünf Personen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTK NRW), der Landespsychothera-peutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) angehören. Nach § 3 a der Satzung hat die Vertreterversammlung u.a. folgende Aufgaben:
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Zusammensetzung der Vertreterversammlung in der Wahlperiode 2019-2024
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