Informationen für neu approbierte Mitglieder
FAqs
1. Was ist das Versorgungswerk? Wozu dient es?
2. Wer ist Mitglied im Versorgungswerk?
3. Kann ich mich als Angestellter zugunsten des berufsständischen Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen?
Nein, dies ist nicht möglich. Da sich die Psychotherapeutenkammern erst nach der Rentenreform 1995 gegründet haben, die eine Schließung der Möglichkeiten der Befreiung von angestellten Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke ab diesem Jahr statuiert hat, besteht für diesen Berufsstand kein Befreiungsrecht.
4. Welche Beiträge sind zu zahlen?
5. Welche Versorgungsleistungen bietet das Versorgungswerk?
2. Berufsunfähigkeitsrente
3. Hinterbliebenenrente
4. Übertragung von Beiträgen
6. Im Versorgungswerk ist auch der Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert. Kann ich meine private Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt kündigen?
Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Im Versorgungswerk ist die volle Berufsunfähigkeit (=100%) bezogen auf die Berufsausübung als Psychotherapeut/in abgesichert. Anhand medizinischer Gutachten prüfen wir, ob das Mitglied vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, aus gesundheitlichen Gründen den Beruf des Psychotherapeuten im Sinne der Berufsordnung auszuüben. Es findet kein Verweis auf die Ausübung anderer Tätigkeiten statt. Auch erfolgt keine Anrechnung von anderen (Renten-)Einkünften. Bei privaten Berufsunfähigkeits-versicherungen können andere Voraussetzungen bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit bestehen. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrem privaten Versicherungsträger.